Grün kommunizieren. Klar belegen. Neue EmpCo-Regeln ab September 2026.

23.06.2026

Viele Unternehmen zeigen bereits heute, wie sie nachhaltiger wirtschaften, Ressourcen schonen oder Verantwortung übernehmen. Das ist wichtig und bleibt auch künftig möglich.

Ab dem 27. September 2026 gelten jedoch neue Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2024/825, auch bekannt als EmpCo-Richtlinie. Sie soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden oder nicht ausreichend belegten „grünen“ Werbeversprechen schützen.

Für Unternehmen bedeutet das: Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“ oder „ressourcenschonend“ müssen künftig klarer eingeordnet und nachvollziehbar belegt werden.

Entscheidend ist, worauf sich eine Aussage konkret bezieht: auf ein Produkt, eine Verpackung, den Herstellungsprozess, den Standort oder nur auf einen einzelnen Teilbereich.

Das betrifft nicht nur klassische Werbung, sondern auch Websites, Social Media, Broschüren, Präsentationen, Produktbeschreibungen und Unternehmensprofile.

Besonders aufmerksam werden Unternehmen bei pauschalen Nachhaltigkeitsversprechen, Klimaneutralitätsaussagen, eigenen Siegeln ohne unabhängige Prüfung oder Umweltvorteilen, die nur einzelne Bereiche betreffen, aber sehr allgemein formuliert werden.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Nachhaltigkeitsaussagen rechtzeitig und machen Sie sichtbar, was belegbar ist.

Eine hilfreiche Orientierung bietet das EmpCo-Webinar des Deutschen Tourismusverbandes: