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Öffentliche Aufträge in MV: Vergabe deutlich vereinfacht

17.03.2026

Seit dem 3. März 2026 gelten in Mecklenburg-Vorpommern neue Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Ziel der Änderung ist es, Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und öffentlicher Beschaffung mehr Praxisnähe zu geben.

Für Unternehmen besonders relevant sind die deutlich angehobenen Wertgrenzen für Direktaufträge. Diese liegen jetzt bei 150.000 Euro für Bauleistungen sowie bei 100.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen. Auch bei Bauleistungen wurden die Spielräume für vereinfachte Verfahren erweitert: beschränkte Ausschreibungen sind nun bis 1.000.000 Euro, freihändige Vergaben bis 300.000 Euro möglich.

Die Änderungen betreffen vor allem Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Für Unternehmen kann das kürzere Verfahren, schnellere Entscheidungen und weniger formalen Aufwand bedeuten. Gerade für Handwerksbetriebe, Dienstleister und mittelständische Unternehmen lohnt es sich daher, die neuen Regelungen genau zu kennen.

Sie möchten einordnen, was die Änderungen für Ihr Unternehmen bedeuten? Die WLR unterstützt Sie gern bei der ersten Orientierung.