13.06.24
Ihre Wachstumschancen mit der Forschungszulage - Innovation Snack

13. Juni, 10:00 - 11:00 Uhr 

Wussten Sie bereits, dass Sie Ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeit rückwirkend steuerlich fördern lassen können?

Mit dem Wachstumschancengesetz, welches am 27. März 2024 verkündet worden ist, haben sich vielseitige neue Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der steuerlichen Forschungszulage ergeben.

Unternehmen können die Arbeitslöhne, Aufträge und Wertminderungen für Forschung und Entwicklung auch rückwirkend mit 25% (35% für KMUs) als steuerfreie Steuergutschrift fördern lassen. Bei Forschungs- und Entwicklungsaufträgen fließen 70% des gezahlten Entgelts in die Bemessungsgrundlage ein. Die Beantragung erfolgt vollelektronisch bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

Bei diesem kostenlosen Webinar erfahren Sie von der BSFZ aus erster Hand von den Grundlagen und aktuellen Neuerungen der steuerlichen Forschungszulage. In der zweiten Hälfte des Webinars erhalten Sie Antworten auf Ihre individuellen Fragen.

Auch im Nachgang können Sie als Kammermitglieder von unserer Beratung zur konkreten Umsetzung Ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte profitieren. Durch die enge Zusammenarbeit können wir Sie optimal unterstützen und sicherstellen, dass Ihre Projekte bestmöglich gefördert werden. Wir möchten Sie ermutigen, diese Chance zu nutzen und Ihre innovativen Projekte einzureichen.

Wir freuen uns darauf, Ihnen einen Einblick in Ihre Fördermöglichkeiten mit der Forschungszulage zu geben und gemeinsam die Innovationslandschaft in Deutschland zu stärken.

Die Veranstaltung ist kostenlos.Weitere Informationen und Anmeldung HIER.

Ihnen hat dieser Beitrag gefallen. Dann teilen Sie ihn auf: