13.12.23
Das GEG – Ein Update aus Unternehmenssicht

Die politischen Debatten um die Neuregelungen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) und seine Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft sind uns noch allen in Erinnerung. Inzwischen wurde das Gesetz von der Ampel-Koalition verabschiedet, es tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Das neue GEG gilt für alle neuen und bestehenden Gebäude, die gekühlt oder beheizt werden. Das heißt, es gilt gleichermaßen für Wohngebäude, Nicht-Wohngebäude und öffentliche Bauten. In vielen Unternehmen herrscht weiterhin große Unsicherheit, was genau die Gesetzgebung nun für sie bedeutet. Im nächsten Online-Stammtisch werden wir Sie genau darüber informieren.

Am 13. Dezember erfahren Sie von Thorsten Rabe, Technischer Berater (Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Mecklenburg-Vorpommern), welche Auswirkungen das neue Gebäudeenenergiegesetz (GEG) auf künftige Projekte in Nichtwohngebäuden hat. Außerdem stellt er die vom Gesetz geforderten technischen Lösungen vor.

Nutzen Sie die Chance und informieren Sie sich! Kostenlos und neutral!

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