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17.04.20
Vorgehen bei der Lockerung von Corona-Maßnahmen - Landesregierung beschließt MV-Plan

MV-Plan zur schrittweisen Erweiterung des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie

Die Bundesregierung und die 16 Landesregierungen haben sich am gestrigen Tag auf gemeinsame Beschlüsse bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt. Das Kontaktverbot bleibt vorerst bestehen. Gleichzeitig werden verschiedene Maßnahmen gelockert. So wird der Einzelhandel wieder weitgehend geöffnet. Außerdem gibt es erste Schritte zur Öffnung der Schulen. 

Die Landesregierung hat sich in der gestrigen telefonischen Sitzung darüber verständigt, wie diese Beschlüsse in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden. 

Nachfolgend eine Zusammenfassung wichtiger Punkte:

Eine wichtige Neuerung ist, dass Zoos und Tierparks geöffnet werden. Allerdings nur in ihrer Form als Park - auch hier bleibt die Nutzung von Spielplätzen untersagt. Die Nutzung von Sportplätzen in maximalen Gruppen von zwei Personen ist hingegen wieder erlaubt.

In Bussen und Bahnen soll spätestens ab dem 27. April 2020 ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden

Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 50 Personen sollen ebenfalls wieder möglich sein. Voraussetzung: Abstandhalten und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist empfohlen. Ein Verbot von Veranstaltungen im öffentlichen Raum und privaten Feiern bleibt bestehen.

Schulen werden ab dem 27. April erst einmal nur für diejenigen geöffnet, die in diesem Jahr noch Prüfungen abzulegen haben. Das gilt also für Abschlüsse der Mittleren Reife, für Abiturienten (auch die an der Abendschule) und für Berufsschüler. Auch hier gelten strenge Abstands- und Hygienemaßnahmen. Ein Plan hierfür wurde bereits erarbeitet.

Am 4. Mai werden die Jahrgangsstufen dazu kommen, die nächstes Jahr Prüfungen haben sowie die Klassen der Jahrgangsstufe 4, die auf eine weiterführende Schule wechseln.

Kitas und der Kindertagespflege bleiben geschlossen bzw. gilt hier eine Fortsetzung und schrittweise Ausdehnung der Notbetreuung. Voraussetzung: Einhaltung von Hygieneerfordernissen und kleine Gruppengrößen.

In Bezug auf die Notbetreuung der Kinder, die noch nicht in die Schule oder die Kita gehen dürfen, müssen nun aber nicht mehr beide Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten.

Außerdem werden die Berufsgruppen erweitert, die unter das Stichwort "systemrelevant" fallen. Dazu gehören Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus folgenden Bereichen:

- ambulante Pflegedienste

- veterinärmedizinische Notfallversorgung

- Krankenkassen

- notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe

- Schwangerschaftskonfliktberatung

- Beratungsstellen Frauen- und Kinderschutz

- soziale Kriseninterventionseinrichtungen

- Finanz- und Versicherungswesen

- Flug- und Schiffsverkehr

- Kindertageseinrichtungen

- Post- und Paketzustelldienste

- Regierungen und Parlamente

- Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen

- Bereich der Informationstechnik und Telekommunikation

- Lehrkräfte an Schulen

- Hebammen

- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

- Kindertagespflegepersonen

Hochschulen werden ab dem 20. April den Betrieb in digitaler Form wieder aufnehmen.

Die Theaterspielzeit ist jetzt beendet und wird nicht wieder aufgenommen.

Man wird ab dem 27. April prüfen, ob Dauercamper und Menschen mit Zweitwohnsitz in MV wieder ins Land reisen dürfen.

Für Gastronomie und Tourismus gibt es noch keine Neuerungen. Hier will man sich ab nächster Woche gemeinsam beraten, so Wirtschaftsminister Glawe.

Hier finden Sie den vollständigen Beschluss.

Quelle: www.mv-regierung.de

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