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07.11.22
Start des neuen ESF Plus-Programms "KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige"

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige" am 14. Oktober 2022 veröffentlicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige" am 14. Oktober 2022 veröffentlicht. Das Interessenbekundungsverfahren läuft vom 01. November 2022 bis
09. Dezember 2022. Am 09. November 2022 findet hierzu von 10 bis 12.30 Uhr eine Infoveranstaltung statt.

Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Interessierte Antragsberechtigte sind aufgerufen, in einem ersten Schritt zunächst eine Interessenbekundung (IB) für die Trägerschaft einer Anlaufstelle im Programm KOMPASS einzureichen. Bei positiver Bewertung werden die Antragsberechtigten in einem zweiten Schritt zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrages aufgefordert.

Antragsberechtigt für die Trägerschaft einer Anlaufstelle sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die entsprechend der unten genannten Projektauswahlkriterien fachliche Erfahrung mit Soloselbstständigen, Beratungserfahrung sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen können.

Für die Infoveranstaltung zum Interessenbekundungsverfahren am 09. November 2022 von 10 bis 12.30 Uhr können Sie sich unter dem folgenden Link anmelden.
https://reg.bmas.de/esf-kompass

Weitere Informationen zum Programm KOMPASS erhalten Sie hier.

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