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26.04.23
Sonder-Unterstützung für Aquakulturbetriebe

Aquakulturunternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt so genannte Billigkeitsleistungen zum Ausgleich zusätzlicher Kosten beantragen

Bild: www.pixapay.de

Aquakulturunternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt so genannte Billigkeitsleistungen zum Ausgleich zusätzlicher Kosten beantragen, die Ihnen aufgrund von Marktstörungen im Rahmen des Ukraine-Konflikts entstanden sind.

Berücksichtigt werden bestimmte Kosten, die im Rahmen des Operationellen Programms Deutschland für den EMFF bei der Kommission angemeldet und genehmigt wurden, wie solche für Futtermittel, Energie und technischen Sauerstoff. Sie müssen bei den Unternehmen im Zeitraum vom 01.03.2022 bis 31.12.2022 angefallen sein. Die aufgrund von spezifischen Referenzwerten ermittelten Mehrkosten werden zu 50 % erstattet, jedoch höchstens bis zu einem Gesamtbetrag von 20.000 EUR je Unternehmen. Die angesprochenen Unternehmen können ab sofort Antragsformulare beim zuständigen Referat 480 des Ministeriums anfordern.

Weitere Informationen hierzu finden Interessierte auf www.aquakultur-mv.de/investieren/foerderung/

„Eine Antragsstellung sollte im Interesse der Betriebe möglichst zeitnah erfolgen, ist aber grundsätzlich bis 30. Juni dieses Jahres möglich“, sagte der Minister und verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass die hochangespannte wirtschaftliche Lage in den Unternehmen der Aquakultur damit etwas entschärft werden kann.

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