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09.02.23
Planungserlass Wind-an-Land: Kriterien für Windenergiegebiete in M-V vorgestellt

"Planungserlass Wind-an-Land“ regelt die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für den Windenergieausbau an Land in M-V

M-Vs Energieminister Reinhard Meyer und Klima- und Umweltminister Till Backhaus haben am 07.02.2023 in Schwerin im Rahmen einer Landespressekonferenz (LPK) einen „Planungserlass Wind-an-Land“ vorgestellt. Dieser regelt die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für den Windenergieausbau an Land in M-V.

„Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss für unsere zukünftige klimaneutrale und krisensichere Energieversorgung deutlich beschleunigt werden. Aus diesem Grund ist der Planungserlass Wind-an-Land erarbeitet worden. Wir haben jetzt klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete vorgegeben. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Verantwortlichkeit für die Planung der Windenergiegebiete bei den Regionalen Planungsverbänden bleibt und gleichzeitig Prozesse beschleunigt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Flächenausweisung gleichmäßig in den Regionen verteilt erfolgen – jeweils 2,1 Prozent der Regionsfläche sollen ausgewiesen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

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