AKTUELLES UND NEUES IN DER REGION ROSTOCK

In M-V sind die Kriterien für die Förderung von Investitionen für Unternehmen neu ausgerichtet worden. Das zentrale Instrument zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft ist die Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). „Bei der Wirtschaftsförderung steht die Schaffung und der Erhalt von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen mit einer guten Entlohnung, das Voranbringen von Innovationen und eine nachhaltige Entwicklung besonders im Fokus. Das Land hat dabei auch die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen noch stärker in den Vordergrund gerückt. Wirtschaftliche Förderanreize sind weiter nötig“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am 21.10.2022.
Bei der Investitionsförderung stehen qualitative Kriterien noch mehr im Vordergrund. „So richtet sich die Förderhöhe stärker als bisher an der Frage aus, wie hochwertig und nachhaltig die Arbeitsplätze sind“, erläuterte Meyer weiter. Die Höhe der Förderung setzt sich aus einem Basisfördersatz (in Abhängigkeit von Größe und Standort des Unternehmens) und möglichen Zuschlägen von bis zu 10 Prozentpunkten zusammen.
Der Basisfördersatz ermittelt sich durch einen Abzug von 10 Prozentpunkten vom jeweiligen Höchstfördersatz. Die Summe der Zuschläge kann den Höchstfördersatz nicht überschreiten. Es gelten grundsätzlich Höchstfördersätze von 15 Prozent für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte), 25 Prozent für mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und 35 Prozent für kleine Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte).
Bonusförderung bei Tarifbindung und bei Zahlung von „guten Löhnen“
Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, erhalten um fünf Prozentpunkte höhere Fördersätze als Unternehmen, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind. Darüber hinaus stellt die Landesregierung Unternehmen, die gute Löhne zahlen, mit einem Zuschlag von bis zu 5 Prozentpunkten besser. Die Höhe des Zuschlags berechnet sich nach der Höhe der Überschreitung des ab Oktober 2022 geltenden gesetzlichen Mindestlohns pro Stunde in Höhe von 12 Euro. Er beträgt bei einem Abstand von mindestens 50 Prozent 2,5 Prozentpunkte und 5 Prozentpunkte, wenn mindestens das Doppelte vom Mindestlohn gezahlt wird. Maßgeblich ist dabei eine entsprechende Entlohnung von mindestens 75 Prozent der Belegschaft. „Das ist ein wichtiges Kriterium im Rahmen der Förderung. Eine gute Entlohnung sichert auch Fachkräfte in den Unternehmen. Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist zu einem ernstzunehmenden Wettbewerbsfaktor für Unternehmen geworden“, sagte Wirtschaftsminister Meyer.
In diesem Zusammenhang ist auch die sogenannte „lohnkostenbezogene“ Förderung zu sehen: Die GRW-Mittel werden regelmäßig in Form von sachkapitalbezogenen Zuschüssen gewährt. Ausnahmsweise kann in begründeten Einzelfällen auch ein lohnkostenbezogener Zuschuss ausgereicht werden. Eine lohnkostenbezogene Förderung konnte bisher gewährt werden, wenn die mit der Investition zu schaffenden oder zu sichernden Arbeitsplätze mindestens eine Vergütung (Arbeitgeberbrutto) von mindestens 30.000 Euro vorsahen. „Diese Vergütungsgrenze bei einer lohnkostenbezogenen Investitionsförderung ist mit Blick auf die Förderung von Arbeitsplätzen mit einer guten Entlohnung auf mindestens 45.000 Euro im Jahr angehoben worden“, so Meyer weiter.
Investitionen in besonders strukturschwachen Regionen
Investitionen, die in einer besonders strukturschwachen Region erfolgen, werden um 2,5 Prozentpunkte höher gefördert als Investitionen in anderen Regionen. Als besonders strukturschwache Regionen gelten beispielsweise die ländlichen Gestaltungsräume und das Drittel der Zuständigkeitsbereiche der Geschäftsstellen der Arbeitsagentur mit der höchsten Arbeitslosenquote (letztes Drittel der Arbeitslosenstatistik).
Der Tourismus ist von besonderer Bedeutung in M-V. „Das Land richtet die Investitionsförderung noch stärker auf den ökologischen und sozialen Wandel im Tourismus hin zu einem nachhaltigen Qualitätstourismus aus. Gefördert werden Investitionen in sogenannte Zusatzangebote, wie zum Beispiel Wellness, Tagung und Sport bei bestehenden Tourismusbetriebsstätten“, sagte M-Vs Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Die Schaffung neuer Betten wird grundsätzlich nicht gefördert, bei besonders innovativen und nachhaltigen Projekten sind Ausnahmen möglich.
Weitere Zuschläge im Überblick
Quelle: PM www.mv-regierung.de
Bildquelle: www.pixapay.com
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