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15.11.22
M-V legt Programm für Härtefalldarlehen zur Abmilderung besonderer Belastungen auf

Das Land M-V legt zusätzlich ein Programm für Härtefalldarlehen für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler zur Abmilderung besonderer Belastungen wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialen und Rohstoffe auf.

Das Land M-V legt zusätzlich ein Programm für Härtefalldarlehen für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler zur Abmilderung besonderer Belastungen wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialen und Rohstoffe auf. Die finanziellen Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro für die Härtefalldarlehen zur Unterstützung der Wirtschaft kommen aus dem neuen Härtefallfonds der Landesregierung.

Programm-Härtefalldarlehen – Unterstützung bei Preissteigerungen für Rohstoffe und Material
Bei dem neuen Programm stehen die vom Bund bislang nicht adressierten Material- und Rohstoffpreissteigerungen im Mittelpunkt. „Mit den Härtefalldarlehen wollen wir die kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler im Vollerwerb unterstützen, die zusätzlich mit deutlich gestiegenen Rohstoff- und Materialkosten belastet werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Rohstoff- und der Materialaufwand mit überdurchschnittlich hohem Preisanstieg anfällt, der nicht kurzfristig preis- und erlöswirksam weitergegeben werden kann oder konnte“, sagte Meyer weiter.

Ausreichung von Darlehen
In solchen Härtefällen sollen Darlehen mit Beträgen zwischen 10.000 Euro und maximal 50 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre, höchstens jedoch 100.000 Euro ausgereicht werden. Diese können flexibel für Betriebsmittel oder Investitionen eingesetzt werden. Auf Wunsch des Unternehmens kann bis zu 12 Monate eine tilgungsfreie Zeit gewährt werden. Die Zuwendung wird für maximal 60 Monate gewährt. Der Zinssatz beträgt für die gesamte Laufzeit 5 Prozent.

Beantragung: ab 14.11.2022 ormgebunden bei PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Werderstraße 74b, 19055 Schwerin (PwC)
Antragsunterlagen:Landesförderinstitut M-V

Bewilligungsbehörde:Landesförderinstitut M-V, Werkstraße 213, 19061 Schwerin.

Unternehmenshotline: 0385/588-5588

Quelle: ww.mv-regierung.de PM

Bildquelle: www.pixapay.de

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