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21.02.22
LEADER-Strategien für den ländlichen Raum gesucht

Die Europäische Union und das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern unterstützen auch in der Förderperiode 2023-2027 die Umsetzung des LEADER-Ansatzes in MV.

Die Europäische Union und das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern unterstützen auch in der Förderperiode 2023-2027 die Umsetzung des LEADER-Ansatzes in MV. Regionale Akteure sind aufgerufen, ihre Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raumes bis 31. August 2022 einzureichen. Der Aufruf richtet sich insbesondere an Gemeinden, lokale und regionale Vereine, Verbände und Institutionen in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns, die die nachhaltige regionale Entwicklung vorantreiben. Die Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung (SLE) soll ab dem 1. Januar 2023 mit der Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgen

Es sollen vorrangig solche Vorhaben unterstützt werden, die zur Minderung der Folgen des Klimawandels und zum Schutz der natürlichen Ressourcen beitragen“, so Minister Dr. Till Backhaus.Weitere Handlungsfelder sind etwa der demografische Wandel und seine Folgen, beispielsweise in den Bereichen Pflege und Gesundheit.

Teilnahmeberechtigt sind Lokale Aktionsgruppen (LAG), die Strategien für die lokale Entwicklung konzipieren und durchführen. Eine LAG besteht aus Vertretern öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen. Eine einzelne Interessengruppe darf die Entscheidungsfindung nicht kontrollieren. Eine SLE bezieht sich dabei immer auf eine zusammenhängende Teilfläche Mecklenburg-Vorpommerns. Ausgenommen sind die Territorien der Städte Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar. Die Strategien dürfen sich nicht territorial ganz oder teilweise überlagern. Eine SLE soll ein Gebiet mit mindestens 10.000 und nicht mehr als 150.000 Einwohnern umfassen.

Vorbehaltlich der Genehmigung des GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 und der Planungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird für jede Strategie ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. Der danach verbleibende Teil des Gesamtbudgets wird wie folgt aufgeteilt: 70 Prozent nach dem Proportionalitätsprinzip bezogen auf die Einwohnerzahlen zum 31. Dezember 2021 der von den Strategien erfassten Gebiete sowie 30 Prozent in Abhängigkeit des Bewertungsergebnisses für die jeweilige Strategie.

Das Auswahlverfahren soll spätestens am 30. November 2022 abgeschlossen sein. Es werden maximal 15 Strategien ausgewählt.

Die Unterlagen sind bis spätestens zum 31. August 2022, 15.30 Uhr, einzureichen beim: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 340, Paulshöher Weg 1, 19061, Schwerin

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