Was gibt es

AKTUELLES UND NEUES
IN DER REGION ROSTOCK

04.02.22
Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ neu aufgelegt

Zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden hat das Wirtschaftsministerium das Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ neu aufgelegt. „Die Corona-Pandemie stellt die Unternehmen weiter vor große Herausforderungen. Wir wollen, dass Lehrlinge ihre begonnene Ausbildung bis zum Ende regulär absolvieren können

Zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden hat das Wirtschaftsministerium das Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ neu aufgelegt. „Die Corona-Pandemie stellt die Unternehmen weiter vor große Herausforderungen. Wir wollen, dass Lehrlinge ihre begonnene Ausbildung bis zum Ende regulär absolvieren können. Das Programm ist dabei konkrete Unterstützung für ausbildende Unternehmen und auch ein Beitrag, perspektivisch Fachkräfte im eigenen Unternehmen aufzubauen. Wer heute zu Ende ausbildet, hat potentiell Fachkräfte für morgen im eigenen Unternehmen gesichert. Im Rahmen des Programms wird die Ausbildungsvergütung der Lehrlinge bezuschusst. Anträge können ab sofort gestellt werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe mit erheblichem Arbeitsausfall, die für ihre Auszubildenden keine Kurzarbeit beantragen und das Ausbildungsverhältnis nicht kündigen, sondern die Ausbildung fortsetzen. Diese Unternehmen können aus diesem Landesprogramm einen Zuschuss von 75 Prozent zu den von ihnen in dieser Zeit gezahlten Ausbildungsvergütungen erhalten. Das neue Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ soll für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. März 2022 gelten. Anträge können bis spätestens zum 30. Juni 2022 beim Landesförderinstitut rückwirkend gestellt werden.

HIER gelangen Sie zum Förderprogramm.

Mit dem Auslaufen der Zuschüsse des Bundes zur Ausbildungsvergütung für Betriebe mit erheblicher Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ fehlte eine gezielte Förderung, damit ausbildende Unternehmen trotz des durch die Corona-Pandemie bedingten erheblichen Arbeitsausfalls bestehende Ausbildungsverhältnisse fortsetzen und ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken müssen. „Unser Land muss hier weiter helfen. Gerade im Hinblick auf den hohen Stellenwert der Fachkräftesicherung möchte ich alle Ausbildungsbetriebe dazu ermuntern, die Unterstützungsmöglichkeit zu nutzen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Ihnen hat dieser Beitrag gefallen. Dann teilen Sie ihn auf: