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24.04.20
Große Koalition beschließt Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Arbeitnehmer in Kurzarbeit dürfen vom 1. Mai bis zum Jahresende mehr dazuverdienen. Zudem wird das Kurzarbeitergeld befristet angehoben.

Arbeitnehmer in Kurzarbeit dürfen vom 1. Mai bis zum Jahresende mehr dazuverdienen. Zudem wird das Kurzarbeitergeld befristet angehoben: Gestaffelt nach der Bezugsdauer soll es auf bis zu 80 Prozent und für Eltern auf bis zu 87 Prozent erhöht werden. Demnach werden ab dem vierten Monat des Kurzarbeitergeldbezugs 70 oder 77 Prozent, ab dem siebten Monat 80 oder 87 Prozent des Lohnausfalls gezahlt. Derzeit zahlt die Bundesagentur für Arbeit mit dem Kurzarbeitergeld 60 Prozent und für Eltern 67 Prozent des Lohnausfalls durch die Zwangspause.

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