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24.06.20
Förderung für den Ladeinfrastrukturaufbau von E-Fahrzeugen

Private Investoren, Städte und Gemeinden können ab dem 22.06.2020 wieder Anträge auf Förderung für den Ladeinfrastrukturaufbau für E-Fahrzeuge stellen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert in seinem sechsten Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ die Errichtung von bis zu 3.000 Normal- und 1.500 Schnellladepunkten.

Private Investoren, Städte und Gemeinden können ab dem 22.06.2020 wieder Anträge auf Förderung für den Ladeinfrastrukturaufbau für E-Fahrzeuge stellen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert in seinem sechsten Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ die Errichtung von bis zu 3.000 Normal- und 1.500 Schnellladepunkten.

Über diesen Förderaufruf werden auch und insbesondere Ladepunkte auf Parkplätzen von Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Sportplätzen sowie innerhalb von Stadtzentren gefördert. Daher sieht dieser Förderaufruf ebenso wie der fünfte Förderaufruf vor, dass eine Förderung auch bei nicht ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit möglich ist. Die Zugänglichkeit ist mindestens werktags an 12 Stunden sicherzustellen. 

Die Anträge können bis 22.07.2020 über das easy-Online Portal eingereicht werden. Förderfähig sind Investitionen rund um die Hardware sowie die Netzanschlusskosten für Normal- und Schnellladepunkte. 

Weitere Informationen zum Bundesprogramm Ladeinfrastruktur

https://www.now-gmbh.de/de/aktuelles/presse/bmvi-mit-weiterem-foerderaufruf-zum-ausbau-von-ladeinfrastruktur

 

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