Der fünfte Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde gestartet.Dieser richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen wollen und dabei aufgrund bereits vorhandener oder kurz- bis mittelfristig geplanter weiterer Elektrofahrzeuge auch maßgebliche Investitionen in Ladeinfrastruktur vor Ort tätigen.
Für den aktuellen Aufruf gilt das so genannte Windhundverfahren. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Einganges förderfähiger, vollständiger und fristgerecht eingereichter Anträge – bis zum vollständigen Verbrauch der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Der Förderaufruf begann mit dem 04.08.2020 und endet am 14.09.2020.
Quelle: Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie GmbH
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