Landwirtschaftsminister Till Backhaus weist darauf hin, dass Landwirte auch in 2021 die Möglichkeit haben, die von Ihnen bereits beantragten Parzellen bzgl. Überlappungen mit Flächenangaben anderer Antragsteller zu überprüfen und wenn erforderlich bis zum 23. Juni 2021 diesbezüglich ohne Prämienkürzung zu korrigieren.
Eine sanktionslose Korrektur dieser Flächen nach diesem Datum ist nicht mehr zulässig.
Die vorgenommenen Korrekturen werden nur durch das Erzeugen einer neuen Version der „Flächenangaben“ und das erneute Einreichen dieser in der Antragssoftware wirksam.
Außerdem sind im Antragsverfahren „Agrar-Antrag 2021“ die Weide- und Maßnahmetagebücher für die Förderprogramme der 2.Säule freigeschaltet und können ab sofort bearbeitet werden. Deren Einreichung ist allerdings erst im Frühjahr 2022 möglich.
www.mv-regierung.de
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