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26.07.21
3. Phase Plus der Überbrückungshilfe

Die 3. Phase Plus der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate Juli 2021 bis September 2021. Anträge für die 3. Phase Plus können ab sofort gestellt werden

Die 3. Phase Plus der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate Juli 2021 bis September 2021. Anträge für die 3. Phase Plus können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021. Schlussabrechnungen für bewilligte Anträge können voraussichtlich ab November 2021 eingereicht werden. Bitte sehen Sie von freiwilligen Rückzahlungen ab, da die verfahrenstechnischen Möglichkeiten erst mit dem Schlussbescheid festgelegt werden.

Hier erhaltenSie einen Überblick zur Überbrückungshilfe Phase III Plus.

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