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IN DER REGION ROSTOCK

23.05.22
24. Mai 2022: Informationsveranstaltung zum Interessenbekundungsverfahren – Projektträger für landesweite, branchenoffene und individuelle Beratung von Unternehmen und Geflüchteten gesucht

Die Landesregierung M-V stellt Hilfen für Flüchtlinge, humanitäre Unterstützung und Integration zur Verfügung. Die Hilfen beinhalten unter anderem ein Arbeitsmarktprogramm, um Geflüchtete zu fairen Bedingungen in den Arbeitsmarkt in M-V zu integrieren

Die Landesregierung M-V stellt Hilfen für Flüchtlinge, humanitäre Unterstützung und Integration zur Verfügung. Die Hilfen beinhalten unter anderem ein Arbeitsmarktprogramm, um Geflüchtete zu fairen Bedingungen in den Arbeitsmarkt in M-V zu integrieren. Dafür stehen drei Millionen Euro bereit. „Ziel ist es, Unternehmen und Geflüchtete landesweit, branchenoffen und individuell zu beraten. Interessierte Projektträger haben jetzt die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens beim Arbeits- und Wirtschaftsministerium zu bewerben. Wir suchen Akteure aus Mecklenburg-Vorpommern, die diese wichtige Aufgabe kompetent begleiten. Wichtig ist, dass die Projektträger vertiefte Kenntnisse der regionalen Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Fachkräftesituation haben, nachweisbar Erfahrungen bei der Beratung von Unternehmen sowie in der Migrations- und Sozialarbeit vorweisen können. Die Bewerbungen können jetzt starten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Ziel: Geflüchteten eine Erwerbstätigkeit entsprechend ihres Bildungs- und Berufsabschlusses zu ermöglichen
In dem Programm ist die Förderung von sechs Projekten vorgesehen, so dass ein flächendeckendes Informations-, Sensibilisierungs- und Beratungsangebot im ganzen Land möglich wird. Die Projekt-Regionen: Landkreis Vorpommern-Rügen, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Landkreis Rostock/Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Landkreis Nordwestmecklenburg/Landeshauptstadt Schwerin und Landkreis Ludwigslust/Parchim. Teilnahmeberechtigt sind – als Projektverbünde oder als Einzelantragsteller – juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts. Diese müssen ihren Sitz in M-V haben, einen Standort in der ausgewählten Durchführungs- und Wirkungsregion besitzen, fachlich geeignet sein sowie über einschlägige regionale Projekt- und Kooperationserfahrungen verfügen. „Über die intensiven Beratungen soll es gelingen, für die Geflüchteten eine Erwerbstätigkeit entsprechend ihres jeweiligen Bildungs- und Berufsabschlusses zu ermöglichen, um von vornherein präventiv Ausbeutung und unterwertiger Beschäftigung entgegenzuwirken“, sagte Meyer.

Info-Veranstaltung für interessierte Projektträger
Am 24. Mai 2022 findet eine Informationsveranstaltung zu dem Interessenbekundungsverfahren – als Videokonferenz via webEx – statt. Anmeldungen von Interessenten an dieser Informationsveranstaltung bitte per E-Mail über WM_Referat520@wm.mv-regierung.de.

Informationen zum Vorhaben:
Gegenstand der Interessenbekundung ist die Auswahl von sechs regionalen Projekten für

  • Die Beratung von Unternehmen mit Sitz in M-V zu Fragen der Einstellung und Beschäftigung von Geflüchteten,
  • Die Erstinformation und Beratung von geflüchteten Erwerbspersonen über Beschäftigungsoptionen sowie zu arbeitsmarktlichen Unterstützungsmöglichkeiten in M-V,
  • Die darauf fußende Herstellung von unmittelbaren Kontakten zwischen beratenen Unternehmen und geflüchteten Erwerbspersonen.

Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 24 Monate und soll voraussichtlich am 01.07.2022 beginnen.

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