Was gibt es

AKTUELLES UND NEUES
IN DER REGION ROSTOCK

25.03.24
Richtlinie zur Meisterprämie erweitert. Neugründungen können auch gefördert werden

Neugründungen können auch gefördert werden

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV fördert seit dem Jahr 2015 die Unternehmensnachfolge von Meisterbetrieben im Handwerk über die „Meisterprämie“. Handwerks- und Industriemeister, die einen bestehenden Meisterbetrieb übernehmen wollen, werden mit einem personengebundenen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt unterstützt.

Zum Jahresbeginn 2024 wurde die Förderrichtlinie erweitert:

Neugründungen
 „Neu ist, dass wir neben der Unternehmensnachfolge jetzt auch Neugründungen unterstützen. Damit erweitert sich der Kreis der Berechtigten. Uns ist es wichtig, dass es in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin eine große Vielfalt von handwerklichen Meisterbetrieben gibt. Deshalb haben wir die Richtlinie angepasst“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Förderung für Schaffung von Arbeitsplätzen
Erstmalig erfolgt auch eine Förderung in Höhe von 2.500 Euro im Rahmen der Richtlinie bei Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person nach Ablauf von zwölf Monaten nach Eintritt in die Unternehmensnachfolge oder Neugründung im Handwerk innerhalb der nachfolgenden sechs Monate einen Nachweis erbringt über die Schaffung und Besetzung mindestens eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes. Der geschaffene Arbeitsplatz muss mindestens tarifgleich vergütet werden und ab Einstellung mindestens zwölf Monate bestehen. „Die Zuwendungen sollen einen Anreiz bieten, Arbeitsplätze zu erhalten und im besten Fall auch neue Arbeitsplätze zu schaffen

Ihnen hat dieser Beitrag gefallen. Dann teilen Sie ihn auf: