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08.04.21
Weitere Verbesserung der Überbrückungshilfe III

In Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 23.03.2021 haben die Bundesministerien für Finanzen, Wirtschaft und Energie am 06.04.2021 über weitere Verbesserungen der Überbrückungshilfen III informiert.

In Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 23.03.2021 haben die Bundesministerien für Finanzen, Wirtschaft und Energie am 06.04.2021 über weitere Verbesserungen der Überbrückungshilfen III informiert.

Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten demnach einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III insgesamt nochmals verbessert.

So erhalten alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III einen gestaffelten Eigenkapitalzuschuss von bis zu 40 Prozent der gewährten Fixkostenerstattung. Die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, wird von 90 auf bis zu 100 Prozent erhöht. Weitere Maßnahmen betreffen die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Waren, Hilfen für die Veranstaltungs- und Reisewirtschaft, die Wahl alternativer Vergleichszeiträume 2019 zur Ermittlung des Umsatzrückgangs. Der Kreis der Antragsberechtigten wurde erweitert um Unternehmen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften und Neugründungen bis 31.10.2020. Die verpflichtende Antragstellung durch prüfende Dritte gilt nur noch für Kapitalgesellschaften. Freiberufliche und handwerkliche Soloselbständige und Soloselbständige als Gesellschafter von Personengesellschaften können die Überbrückungshilfe III jetzt per Direktantrag oder durch prüfende Dritte  beantragen. Unternehmen und Soloselbständige erhalten ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung.

Die Verbesserungen werden wie der Eigenkapitalzuschuss im Rahmen der bestehenden Überbrückungshilfe III gewährt. Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah inklusive Erläuterung zum Auszahlungsverfahren des Eigenkapitalzuschusses erläutert. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Die Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.

Quelle: Deutscher Landkreistag – www.landkreistag.de

 

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