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18.05.21
FÖRDERUNG IM FOKUS: Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Die Corona-Pandemie erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen auszubilden. Daher können ArbeitgeberInnen die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.

Die Corona-Pandemie erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen auszubilden. Daher können ArbeitgeberInnen die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.

Das Förderprogramm richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Es verfolgt diese Ziele:

- die Anzahl von Ausbildungsplätzen in einem Betrieb erhalten (Ausbildungsprämie)

- zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)

- die Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb oder im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung zu unterstützen (Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit, Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen)

- die Übernahme von Auszubildenden fördern (Übernahmeprämie)

Für die Förderung kommen Betriebe infrage, die wie folgt ausbilden:

- in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen

- in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz

- in praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen (bundes- und landesrechtlich geregelt)

Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ können nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden, die die gleiche Zielrichtung oder den gleichen Inhalt haben. Betriebe müssen die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Zusätzlich zum Antrag wird eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf (IHK, HWK), ggf. der Ausbildungsvertrag benötigt.

Kontakt zum Arbeitgeber-Service: 0800 4 555520 (gebührenfrei)

Informationen:  Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

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