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01.11.21
Förderung der Ladeinfrastruktur für Fahrrad-E-Mobilität im ländlichen Raum

Um in MV einen weiteren Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Klimaschutzes zu leisten, wurde aus dem Sondervermögen „Strategiefonds“ ein Projekt zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur für E-Fahrräder im ländlichen Raum mit einem Volumen von 200.000 Euro aufgelegt.

m in MV einen weiteren Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Klimaschutzes zu leisten, wurde aus dem Sondervermögen „Strategiefonds“ ein Projekt zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur für E-Fahrräder im ländlichen Raum mit einem Volumen von 200.000 Euro aufgelegt.

Die Förderung kann ab sofort beantragt werden (Antragsformular).

Ziel der Zuwendung ist es, ausgehend von Knotenpunkten der Radwege-Infrastruktur und anhand der tatsächlichen lokalen wie auch touristischen Fahrradbewegungen, eine im ländlichen Raum öffentlich verfügbare Ladeinfrastruktur für E-Fahrräder zu schaffen. Dies sind Ladepunkte im öffentlichen Raum an zentralen bzw. mittels Radmobilität stark frequentierten Plätzen, die speziell für die Bedarfe von Elektrofahrrädern ausgelegt sind. Für entsprechende Ladepunkte würden sich touristische Ziele wie Kirchen, Museen oder Touristeninformationen aber auch Arztzentren oder zentrale Verkehrsknoten und Bürgerbüros anbieten.

Zuwendungsempfänger sind Kommunen und Gemeinden, gemeinwohlorientierte, nicht wirtschaftliche Einrichtungen, Vereine etc. sowie gewerbliche Nutzer, wenn diese nicht anderweitig förderberechtigt sind.

Oberzentren sowie touristische Hotspots mit mehr als 100.000 Übernachtungen p.a. sind vorerst nicht antragsberechtigt. Je nach Mittelabfluss können sie im zweiten Jahr des Programms antragsberechtigt sein.

Eine Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt. Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die für die Errichtung von Ladepunkten für E-Fahrräder im ländlichen Raum notwendig sind. Ausgenommen sind Aufwendungen für Grunderwerb. Die Höchstfördersumme je gefördertem Ladepunkt beträgt 5.000,- Euro.
Die Förderquote beträgt für alle nicht wirtschaftlich tätigen Antragsteller bis zu 95 % der förderfähigen Kosten. Für wirtschaftlich tätige Antragsteller beträgt die Förderquote bis zu 50 %.

Grundsätzlich können sich Antragssteller jederzeit um eine Zuwendung bemühen.
Die Bewilligung erfolgt in erster Linie nach der Reihenfolge des Antragseingangs.

Die Maßnahme muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragsbewilligung umgesetzt werden.

Antragstellung (Projektantrag) an:
LEKA MV Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Zur Schwedenschanze 15 I 18435 Stralsund
vorab per E-Mail an: ladeinfrastruktur@leka-mv.de

 

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