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07.03.23
Förderaufruf: 80 Millionen Euro für Elektrolyseanlagen zur Wasserstoffherstellung für den Verkehrsbereich

Mit einem neuen Förderaufruf im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Elektrolyseanlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor mit 80 Millionen Euro

Mit einem neuen Förderaufruf im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Elektrolyseanlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor mit 80 Millionen Euro. Die Projektförderung wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr dazu: „Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen sind eine Zukunftstechnologie mit großem Potenzial für den Verkehrssektor. Wir müssen alle Technologien nutzen, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Wasserstoff ist eine wichtige Ergänzung zur batterieelektrischen Mobilität, gerade wenn es um schwere Lasten und große Reichweiten geht. 2030 wird fast jedes fünfte neu zugelassene Nutzfahrzeug mit Wasserstoff fahren. Wir unterstützten den Einsatz von Wasserstoff im Verkehr, um Mobilität und Logistik klimafreundlich zu gestalten. Es geht darum, das gesamte Wasserstoff-Ökosystem zu stärken, Angebot und Nachfrage zu steigern und den Verkehrssektor als zuverlässigen und kaufkräftigen Abnehmer zu positionieren. Deshalb fördern wir mit insgesamt bis zu 80 Millionen Euro den Bau von Elektrolyseanlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff für den Verkehr.“

Der Förderaufruf ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (2016 – 2026) und erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie Marktaktivierung. Ziel der Förderung ist die Marktaktivierung (als Vorstufe des Markthochlaufs) für Produkte, die zwar die technische Marktreife erzielt haben, jedoch am Markt noch nicht wettbewerbsfähig sind. Die Förderquoten der Förderung von Elektrolyseanalgen beträgt bis zu 45 Prozent der Investitionsausgaben.

Details zum Förderaufruf Elektrolyse

  • Zuwendungsfähig sind Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt
  • Elektrolyseanlagen muss zu 100 Prozent mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben werden
  • Priorisierung der Anträge und Bewilligung bis Mittelausschöpfung:
    – Fördereffizienz: Beantragte Fördermittel pro kW elektrische Leistung
    – Abnahmekonzept: Wasserstoffversorgung konkreter Verkehrsanwendungen (ggf. mit Absichtserklärungen) inkl. Anschlusspotential
    – Strom- und Wasserbezugskonzept: Stromlieferverträge mit EE-Anlagen (Power Purchase Agreement); Technologie der erneuerbaren Energiequelle; Strom aus Neuanlagen bevorzugt
    – Netzdienlicher Betrieb bevorzugt
    – Konzept zum Wasserbezug ggf. inkl. Nachweis Verfügbarkeit
  • Geschäftsmodell: Nachvollziehbarkeit von Einnahmen und Ausgaben; detaillierter Kosten- und Zeitplan; Angabe von relevanten Randbedingungen und Annahmen
  • Regionale Wertschöpfungsketten: Einbindung lokaler Akteure; Bezug und Abnahme ohne lange Transportwege; Synergien zu bestehender Infrastruktur


Antragstellung bis 28.04.2023

Hinweise zur Antragstellung, Vorlagen, Dokumente, Checkliste zur Antragstellung, FAQ zum Aufruf

Anmeldung zum Online-Informations-Seminar am 24.02.2023

Kontakt Team Erneuerbare Kraftstoffe: erneuerbare.kraftstoffe@now-gmbh.de

www.now-gmbh.de

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