Ab sofort können bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH Schwerin Anträge auf Brückenfinanzierung der Überbrückungshilfe III des Bundes gestellt werden.
Die rückzahlbare Zuwendung kann von Unternehmen beantragt werden, die von der Schließung infolge der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona Landesverordnung M-V vom 15. Dezember 2020 unmittelbar betroffen sind und sowohl Sitz als auch Betriebsstätte/n in Mecklenburg-Vorpommern haben. Bemessungsgrundlage für eine rückzahlbare Zuwendung in Höhe von maximal 200.000 EUR sind die förderfähigen Fixkosten der Monate Januar und Februar 2021. Eine Antragstellung ist bis zum 28.02.2021 möglich.
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