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20.05.22
Backhaus hilft Gastronomie im ländlichen Raum

Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE möchten kleine Gastronomiebetriebe im Flächen- und Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern noch gezielter fördern.

Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE möchten kleine Gastronomiebetriebe im Flächen- und Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern noch gezielter fördern und damit Versorgungsmöglichkeiten, insbesondere entlang von Rad-, Wander-, Wasser- und Reitwegen, erhalten bzw. neu schaffen. Dafür haben sie einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht, der kürzlich im Schweriner Schloss von Agrarminister Dr. Till Backhaus, u.a. zuständig für die ländlichen Räume und die dort ansässigen klein- und mittelständischen Betriebe, vorgestellt wurde:

„MV ist weit über die Landesgrenzen hinaus als Tourismusland bekannt. Es gehört mit jährlich über 34 Millionen Übernachtungen und über acht Millionen Gästen zu den beliebtesten Urlaubsregionen Deutschlands – sowohl bei inländischen als auch ausländischen Gästen. Neben der unglaublichen Naturausstattung unseres Landes haben daran auch die zahlreichen touristischen und gastronomischen Angebote unseres Landes einen entscheidenden Anteil.

Künftig wollen wir noch deutlich offensiver über Unterstützungsmöglichkeiten für kleine Gastronomiebetriebe aufklären. Das ist mir eine absolute Herzensangelegenheit, denn gerade die kleine Gastronomie passt sehr gut in unsere Strategie Regional, Bio und so schmeckt MV. Sie ist ein Stück Landeskultur und kann zudem auch einen Beitrag für den Klima- und Naturschutz leisten.

Wir haben uns in der aktuellen Förderperiode dafür stark gemacht, dass über den ELER – dem Fördertopf für den ländlichen Raum – auch die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum unterstützt werden kann. Darunter fallen auch kleine Gastronomiebetriebe. Leider machen kaum Betriebe davon Gebrauch, weil sie diese Unterstützungsmöglichkeit schlichtweg nicht kennen. Erst 16 Cafés und Restaurants mit einem Zuschussvolumen von ca. 592.000 Euro haben in der aktuellen Förderperiode von der Kleinstunternehmensförderung profitiert; klassische Dorfgaststätten waren bisher nicht dabei. Ich kann daher nur alle Gastronomiebetreiber im ländlichen Raum dazu einladen, sich bei uns um eine Förderung zu bewerben, wenn sie nicht in Ober- und Mittelzentren liegen, weniger als 10 Mitarbeitern und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanz von höchsten zwei Millionen Euro haben.

Aber auch andere Kleinstunternehmer können sich melden: Bäcker, Friseure, Kfz-Werkstätten, Tischlereien oder andere Kleinstunternehmen des Handwerks, der Dienstleistungs- und Tourismusbranche, des verarbeitenden Gewerbes und des Einzelhandels mit Waren des täglichen Bedarfs. In dieser Förderperiode stehen uns für die Kleinstunternehmensförderung insgesamt etwa 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon wurden bislang ca. 4,5 Millionen Euro für 137 Anträge ausgereicht. Für das Jahr 2022 sind bislang 11 Anträge mit etwa 385.000 Euro bewilligt worden. Das heißt rund 2,8 Mio. Euro stehen bis 2025 noch für Bewilligungen zur Verfügung."

www.regierung-mv.de/Aktuell/

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