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25.05.20
Ausgleichszahlungen für Fischer wegen Corona-Pandemie

Die Förderung wird grundsätzlich für 30 zusammenhängende Stillliegetage im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 gewährt. In begründeten Fällen kann die Stilllegung auch in drei 10-Tagesblöcken oder einem 10-Tagesblock und einem 20-Tagesblock, wenn dieses z.B. der Versorgung des Marktes oder der Direktvermarktung dient, genommen werden.

Die Förderung wird grundsätzlich für 30 zusammenhängende Stillliegetage im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 gewährt. In begründeten Fällen kann die Stilllegung auch in drei 10-Tagesblöcken oder einem 10-Tagesblock und einem 20-Tagesblock, wenn dieses z.B. der Versorgung des Marktes oder der Direktvermarktung dient, genommen werden. Während der prämierten Stilllegung hat der Zuwendungsempfänger seine Fischereitätigkeit insgesamt einzustellen. Der Tagessatz richtet sich nach der Größe des Fischereifahrzeuges. Die Prämienhöhe je Betrieb kann 4.200,00 EUR bis 9.000,00 EUR betragen.

Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag beim LAALF M-V gewährt. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Haupterwerb vom Land M-V anerkannte kommerzielle Fangtätigkeiten in den Küstengewässern des Landes ausüben.
Weitere Infos finden Sie hier.

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