FÜR UNTERNEHMEN ZUR CORONA-PANDEMIE

02.06.21
Die Antragsfrist für Änderungsanträge zum Überbrückungshilfe II wurde verlängert bis zum 30. Juni 2021.
26.04.21
Für Unternehmen aller Branchen hat das Land MV vor einem Jahr mit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe ein Darlehensprogramm aufgelegt, für das nun nach einem Jahr Zins- und Tilgungsfreiheit die Rückzahlungen einsetzen würde. „Weil die Situation für viele Unternehmen weiter schwierig ist, wird die Zins- und Tilgungsfreiheit für die Liquiditätshilfen aus der ersten Antragsphase um acht Monate verlängert
08.04.21
In Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 23.03.2021 haben die Bundesministerien für Finanzen, Wirtschaft und Energie am 06.04.2021 über weitere Verbesserungen der Überbrückungshilfen III informiert.
03.02.21
Ab sofort können bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH Schwerin Anträge auf Brückenfinanzierung der Überbrückungshilfe III des Bundes gestellt werden.